BGM · BERATUNG · BEM
... es gibt immer mehr als nur eine Lösung ...
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine wichtige Voraussetzung für die Qualität, den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.
Um diese Grundlage langfristig zu erhalten und zu fördern, sollte ein Unternehmen sich aktiv mit dem Thema „Gesundheit“ befassen.
Beratung zur individuellen Bedarfssituation
Das Leben aus dem Gleichgewicht !
Wer kennt diese Situation nicht…. Unerwartete Gegebenheiten bringen alles durcheinander. Dies kann sowohl im privaten Bereich als auch im beruflichen Alltag Auswirkungen haben.
Durch gezielte Hilfe kann aber schnell wieder „Licht am Ende des Tunnels“ kommen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich gefordert seit 2004.
Der Arbeitgeber ist gemäß § 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet, allen betroffenen Beschäftigten die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausgefallen sind, ein BEM-Gespräch anzubieten.
Dabei ist „Prävention“ das primäre Ziel !!
Es soll nicht das Unmögliche versucht, sondern das Machbare getan werden.
BGM
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine wichtige Voraussetzung für die Qualität, den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.
Um diese Grundlage langfristig zu erhalten und zu fördern, sollte ein Unternehmen sich aktiv mit dem Thema „Gesundheit“ befassen.
Aufbau einer Mitarbeiterbindung
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und damit verbundenes Image pflegen
Steigerung der Motivation und der Leistungsfähigkeit, dadurch Erhöhung der Produktivität
Rückgang von Fehlzeiten
Kostensenkung
Beratung
Beratung zur individuellen Bedarfssituation
Das Leben aus dem Gleichgewicht ! Wer kennt diese Situation nicht….
Unerwartete Gegebenheiten bringen alles durcheinander. Dies kann sowohl im privaten Bereich als auch im beruflichen Alltag Auswirkungen haben.
Durch gezielte Hilfe kann aber schnell wieder „Licht am Ende des Tunnels“ kommen.
Beratung zur Gesundheitsfürsorge
Beratung und Unterstützung bei der Beantragung existenzsichernder Hilfen
Beratung bei Krisen- und Konfliktsituationen
Beratung und Orientierungshilfe zur Bewältigung von Alltagsproblemen
Einbezug und Vermittlung von spezialisierten Fachstellen
BEM
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich gefordert seit 2004.
Der Arbeitgeber ist gemäß § 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet, allen betroffenen Beschäftigten die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausgefallen sind, ein BEM-Gespräch anzubieten.
Dabei ist „Prävention“ das primäre Ziel !! Es soll nicht das Unmögliche versucht, sondern das Machbare getan werden.